Arbeitsgruppe Radiofrequenzablation (RFA)

Leiter:
Univ. Prof. Dr. med. Harald Dobnig
Schilddrüsenpraxis Dobnig (Kumberg)
Schilddrüsenpraxis für Radiofrequenzablation (Wien)

Stellvertreter:
Univ. Prof. Dr. med. Michael Hermann
Chirurgische Abteilung, Klinik Landstraße Wien

Mitglieder:
Univ. Doz. Dr. med. Wolfgang Zechmann
Dr. med. Michael Lehner
Prim. Univ. Prof. Dr. med. Siroos Mirzaei

 

Informationen zur Radiofrequenzablation

Für die Teilrefundierung eines RFA Eingriffes verlangen die Sozialversicherungsträger den Nachweis eines von der OSDG ausgestellten "RFA Zertifikates". 

Ganz allgemein belaufen sich die Refundierungen für den Eingriff je nach Kasse zwischen ca. €1500.- und ca. €1600.-  wenn folgende Indikationen erfüllt sind:

  • symptomatischer, benigner Schilddrüsenknoten mit einem Minimaldurchmesser von 3.0 cm (im Schilddrüsenlappen) bzw. 2.0 cm wenn der benigne Knoten prätracheal liegt.
  • autonomes Adenom (keine Größenvorgabe) mit einem TSH Wert von ≤ 0.4 mU/ml. 

 

Wie erlangt man ein RFA-Zertifikat der OSDG zur Durchführung eines thermoablativen Eingriffes an der Schilddrüse?*

Im Jahr 2018 wurde von vier österreichischen Fachgesellschaften (OSDG, OGNMB, ÖGES, ACE der Österreichischen Gesellschaft für Chirurgie) ein interdisziplinäres Statement zur Radiofrequenzablation von Schilddrüsenknoten veröffentlicht (1). Diese Publikation legt u.a. Voraussetzungen bzw. Standards fest betreffend Schulung und laufende Qualitätskontrolle und stellt somit die Grundlage für das Erlangen des RFA-Zertifikates dar.

Prinzipiell bezieht sich das Positionspapier auf die „Radiofrequenzablation“ als thermoablative Intervention. Anwender, die eine „Mikrowellenablation“ durchzuführen beabsichtigen, sollten davor aus Gründen der Sicherheit des Eingriffes vertiefte Erfahrungen in der RFA-Technik erworben haben. Für den Einsteiger in die Thermoablation spricht sich die AG RFA daher gegen die Mikrowellenablation als primäres Anwendungsverfahren aus. 

 

1) Voraussetzungen für eine standardisierte RFA-Einschulung

  • 40 dokumentierte „transisthmische“ Interventionen (darunter fallen US-gezielte Feinnadelpunktion, Stanzbiopsien, zumindest fünf Alkoholablationen)
  • Hospitation in einem endokrin-chirurgischen Zentrum (z.B. zwei Operationsvormittage)

     

2) Standardisierte RFA-Einschulung

  • Anwesenheit bei mindestens 6 RFAs bei einem erfahrenen Kollegen (der mindestens 100 RFAs durchgeführt haben muss).
  • Diese Schulung muss auch einen ausführlichen theoretischen Block beinhalten, inklusive Besprechung anatomischer Besonderheiten, Anwendung von Techniken zur Effizienzsteigerung der Ablation (vessel-first ablation, peripheral sinus ablation), Spektrum möglicher Komplikationen und deren Prävention bzw. Behandlung (inklusive Hydrodissektion und Rescue-Eingriff bei Heiserkeit), sowie Langzeitverläufe. 
  • Praktische Schulung (mit Übungen am Phantom)
  • erwünschte Einschulung des Assistenzpersonals an zumindest einem Interventionstag
  • 2 bis 4 betreute RFAs vor-Ort im Beisein des ausbildenden oder anderen erfahrenen Kollegen

 

3) Gewährleistung einer laufenden Qualitätskontrolle

Den in Österreich arbeitenden Interventionisten die eine RFA bereits anbieten, oder eine solche Leistung anbieten möchten, wird dringlich empfohlen, sich der OSDG und AG RFA als Mitglied anzuschließen. Da die Gruppe der Interventionisten klein ist, erscheint eine Vernetzung innerhalb von Österreich machbar und sinnvoll. Die Jahrestagung der OSDG bietet den Mitgliedern der AG RFA die Möglichkeit des Erfahrungsaustausches.

 

ÄrztInnen die eine RFA durchführen, erklären sich explizit zur Einhaltung folgender Punkte bereit:

  • Anerkennung der Indikationen, insbesondere auch der Kontraindikationen wie im interdisziplinären Positionspapier dargelegt.

Für benigne Knoten und autonome Adenome stellen die Vorgaben der ÖGK eine sinnvolle und praktikable Orientierungshilfe für eine Interventionsschwelle dar: Knoten ≥3cm (bzw. ≥2cm im Isthmusbereich) und gleichzeitig vorhandene Beschwerden, bzw dokumentiertes autonomes Adenom (größenunabhängig) mit gleichzeitig TSH ≤0.4 mU/L.

  • Verpflichtende und dokumentierte Durchführung einer ultraschallgezielten Feinnadelpunktion mit aussagekräftigem Ergebnis der Knotenbildung(en) mit Fotodokumentation der Nadelspitze zum Zeitpunkt der Punktion sowie immer eine begleitende sonographische Lymphknotenevaluierung.
  • Durchführung einer laryngoskopischen Evaluierung des Stimmbandstatus vor der RFA und zeitnahe nach dem Eingriff.
  • Verwendung einer österreichweit einheitlichen Patienteninformation und – einverständniserklärung (wird den Teilnehmern der AG-RFA zur Verfügung gestellt)
  • Fallfrequenz: Wie allgemein bei operativen Verfahren erhöht auch eine regelmäßig durchgeführte RFA die Sicherheit und Effektivität des Eingriffes. Die Fachgesellschaften gehen davon aus, dass man bei mindestens 20 therapierten Knoten pro Jahr von einer „ausreichenden“ Frequenz sprechen kann, die eine gute Behandlungsqualität sicherstellen sollte.
  • Verpflichtende Falldokumentation aller RFA-Interventionen nach einheitlichen Kriterien (zur Falldokumentation gibt es ein entsprechendes Excel-File über die AG-RFA)
  • Optionale Videodokumentation der RFA-Interventionen. 
  • Verpflichtende Bilddokumentation ca. 5 min nach Abschluss der RFA-Behandlung zur Dokumentation des Endstatus.
  • Anbindung eines RFA-Zentrums an ein endokrin-chirurgisches Zentrum, um im Falle einer auftretenden Komplikation einen rasch zur Verfügung stehenden Ansprechpartner zu haben. Der Name der kooperierenden Institution sowie der involvierten Kollegen muss der AG-RFA bekannt gemacht werden.
  • Die RFA-Zentren, die sich freiwillig den qualitätssichernden Maßnahmen unterziehen, sind mit einer ggf. Überprüfung der vereinbarten qualitätssichernden Maßnahmen in Form angekündigter Audits, oder auf Anfrage, der Übermittlung entsprechender Dokumentationen in schriftlicher Form einverstanden. 

Bei Ansuchen um Ausstellung eines RFA-Zertifikates muss auf jeden der oben angeführten Punkte schriftlich eingegangen werden, bzw. sollen die (im Falle von Patientendaten anonymisierten) Nachweise und Bestätigungen beigelegt und an das Sekretariat der OSDG geschickt werden. Dieses überprüft die Vollständigkeit der eingelangten Unterlagen. Der Vorstand der OSDG wird dann, akkordiert mit der AG-RFA, über das Ansuchen entscheiden und sich beim Antragsteller rückmelden.

Die Gültigkeitsdauer des Zertifikates ist mit 5 Jahren begrenzt, alle 2 Jahre müssen die RFA-Kerndaten in einem Qualitätsreport zusammengefasst und vorgestellt werden.

*Zur besseren Lesbarkeit wird in diesem Informationsschreiben das generische Maskulinum verwendet. Die hier verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich auf beide Geschlechter. 

(1) H Dobnig, W Zechmann, M Hermann, M Lehner, D Heute, S Mirzaei, A Gessl, V Stepan, G Höfle, P Riss, A Simon. Radiofrequenzablation von Schilddrüsenknoten: Good Clinical Practice Empfehlungen. J Klin Endokrinol Stoffw 2018;11:73-80.

Bei Fragen zum Thema RFA und Zertifikat wenden sie sich bitte an: 

Univ.Prof. Dr. Harald Dobnig

Leiter der AG RFA der OSDG


Schilddrüsenpraxis Dobnig
Grazer Straße 45b, 8062 Kumberg
T: 03132 28800
harald.dobnig@thermoablation.eu
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